De|po|si|ten 〈Bankw.〉
1. 〈Pl. von〉 Depositum
2. 〈nur Pl.〉
2.1 hinterlegte Wertgegenstände, Wertpapiere usw.
2.2 verzinsl. angelegte Guthaben
[<lat. depositus „niedergelegt“]
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Einlagen, Gelder, die als kurz- od. mittelfristige Geldanlage bei einem Kreditinstitut gegen Verzinsung eingelegt u. nicht auf ein Spar- od. Kontokorrentkonto verbucht werden.
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Depositen
1) allgemein: Wertsachen, die bei den dazu vorgesehenen öffentlichen Stellen oder Banken hinterlegt werden.
2) Bankwesen: von Bankkunden kurz- oder mittelfristig gegen Verzinsung angelegte Gelder (Einlagen), soweit es sich nicht um Spar- oder Sichteinlagen handelt. Es wird zwischen Kündigungsgeldern und Festgeldern unterschieden. Der Begriff Depositen wird in früher sehr gebräuchlicher Wortverbindungen kaum noch verwendet: Depositenbank (Kreditinstitut, das sich vorrangig durch die Hereinnahme von Einlagen der Kundschaft finanziert), Depositenkasse (Filiale eines Kreditinstituts, das v. a. Einlagen hereinnimmt).
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Universal-Lexikon. 2012.