Dienst|un|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Unfähigkeit, den Dienst auszuüben
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Dienst|un|fä|hig|keit, die:
das Dienstunfähigsein.
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Dienst|unfähigkeit,
dauernde Unfähigkeit eines Beamten, Richters oder Soldaten, wegen eines körperlichen Gebrechens oder der Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte seine Dienstpflichten zu erfüllen. Sie kann die Versetzung in den Ruhestand begründen.
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Dienst|un|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: das Dienstunfähigsein.
Universal-Lexikon. 2012.