Akademik

Einjährige
Ein|jäh|ri|ge(r) 〈m. 29
1. einjähriges Kind
2. 〈kurz für〉 Einjährig-Freiwilliger
————————
Ein|jäh|ri|ge(s) 〈n. 31; frühermittlere Reife, Schulbildung von sechs Oberschulklassen ● das Einjährige machen; mit dem Einjährigen die Schule verlassen

* * *

1Ein|jäh|ri|ge, der; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (früher): Soldat, der sich freiwillig meldet u. aufgrund seiner Schulbildung nur ein Jahr zu dienen braucht.
————————
2Ein|jäh|ri|ge, das; -n <Dekl. 2Junge, das> [nach dem für den 1Einjährigen erforderlichen Schulabschluss] (veraltend): mittlere Reife (Schulabschluss nach sechs Oberschulklassen): Genügt das E. oder braucht man das Abitur? (MM 18. 11. 67, 48).

Universal-Lexikon. 2012.