Wildreservat
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Wildschutzgebiet,
Wildreservat, Ruhezonen für Wild, die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde aus Gründen der Hege, Wildforschung, zum Schutz gefährdeter Federwildarten sowie zur Wildschadensverhütung ausgewiesen sind. Das Betreten solcher Flächen kann vorübergehend eingeschränkt oder verboten werden, z. B. während der Wildfütterung in Notzeiten, der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, ebenso kann die Jagdausübung teilweise oder ganz verboten werden.
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Wịld|schutz|ge|biet, das: Wildreservat: Allein in der ersten Juli-Woche wüteten in Alaska mehr als 70 Waldbrände, der größte äscherte 1 600 Quadratkilometer W. ein (Spiegel 34, 1997, 163).
Universal-Lexikon. 2012.