Akademik
Erbfähigkeit
Ẹrb|fä|hig|keit
〈f.
20
; unz.〉 =
Erbberechtigung
* * *
Ẹrb|fä|hig|keit,
die <o. Pl.> (Rechtsspr.):
Fähigkeit,
2
↑
Erbe
zu werden od. sonstige Zuwendungen eines Verstorbenen zu erwerben.
Universal-Lexikon
.
2012
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