Ẹrb|prinz 〈m. 16〉 erbberechtigter Prinz, Thronfolger
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Ẹrb|prinz, der:
ältester Sohn u. Thronfolger eines Fürsten.
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Erbprinz,
Titel des ältesten Sohnes und Thronfolgers eines regierenden, aber auch eines mediatisierten Herzogs oder Fürsten; in Bayern auch Titel des ältesten Sohnes des Kronprinzen.
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Ẹrb|prinz, der: ältester Sohn u. Thronfolger eines Fürsten.
Universal-Lexikon. 2012.