Baron
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Frei|herr 〈m. 16; Abk.: Frhr.〉
1. auf den Grafen folgender unterster Adelstitel
2. Träger dieses Titels
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Frei|herr, der [spätmhd. vrīherre, vrīer herre = freier Edelmann]:
1. <o. Pl.> Adelstitel eines Angehörigen einer Klasse des niederen Adels (Abk.: Frhr.).
2. Träger dieses Titels (Abk.: Frhr.)
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Freiherr
[spätmittelhochdeutsch vrīherre »freier Edelmann«], seit der frühen Neuzeit Adelsprädikat der Angehörigen des die höchste Rangstufe des niederen Adels bildenden Standes. Zu den Freiherren gehörten die im Mittelalter als freie Herren bezeichneten Adligen und die durch kaiserliches oder landesherrliches Diplom (Briefadel) in den (Reichs-)Freiherrenstand Erhobenen. Seit dem 16. Jahrhundert wurde der Freiherr mit »Baron« angeredet. - Freifrau, Freiin, die Frau des Freiherrn; Freifräulein, dessen unverheiratete Tochter.
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Frei|herr, der [spätmhd. vrīherre, vrīer herre = freier Edelmann]: 1. <o. Pl.> Adelstitel eines Angehörigen einer Klasse des niederen Adels: die Gedichte Börries F. von Münchhausens. 2. Träger dieses Titels: er spielt gern den F. (spielt sich groß auf).
Universal-Lexikon. 2012.