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flüssigmachen
flụ̈s|sig|ma|chen auch: flụ̈s|sig ma|chen 〈V. tr.; hat
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 in flüssigen Zustand überführen ● Wachs flüssigmachen / flüssig machen
II 〈nur Zusammenschreibung〉
1. bereitstellen, zur Verfügung stellen, aufbringen (Geld)
2. in Bargeld umwandeln (Kapital, Sachwerte)
● für den Barkauf muss ich mein Kapital erstmal flüssigmachen

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flụ̈s|sig|ma|chen <sw. V.; hat:
(Geld) verfügbar machen, bereitstellen:
könntest du 1 000 Euro f.?

Universal-Lexikon. 2012.