Fra|ge|stun|de 〈f. 19〉 festgelegte Zeit, in der den Parlamentsmitgliedern die Möglichkeit zu direkten Fragen an die Regierung gegeben wird
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Fra|ge|stun|de, die:
Termin für mündliche Anfragen im Parlament:
die F. des Bundestages.
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Fragestunde,
die in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verankerte, in jeder Sitzungswoche abgehaltene Einrichtung, in der von seiten der Abgeordneten bestimmte kurze Anfragen an die Bundesregierung zur in der Regel mündlichen Beantwortung gestellt werden können. Im Unterschied zur aktuellen Stunde findet in der Fragestunde keine Debatte statt.
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Fra|ge|stun|de, die: Termin für mündliche Anfragen im Parlament: die F. des Bundestages.
Universal-Lexikon. 2012.