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Frei|er 〈m. 3〉
1. 〈veraltet〉 Werber (um ein Mädchen), Verehrer
2. 〈heute〉 Kunde einer Prostituierten
[→ freien]
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Frei|er, der; -s, - [mniederd., mhd. (md.) vrīer]:
der F. wurde abgewiesen.
2. (verhüll.) Kunde einer Prostituierten od. eines Strichjungen.
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I Freier,
1) Bezeichnung für den Kunden einer Prostituierten oder eines Strichjungen;
2) veraltete Bezeichnung für einen Mann, der (für sich oder für einen anderen) um ein Mädchen beziehungsweise eine Frau wirbt, ihr einen Heiratsantrag macht (das heißt um sie freit).
II
Freier,
ursprüngliche Bezeichnung für den eine Heirat vermittelnden Boten, dann für den Bräutigam; heute meist abschätzig für die Kunden von Prostituierten.
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Frei|er, der; -s, - [mniederd., mhd. (md.) vrīer]: 1. (veraltend) jmd., der um ein Mädchen freit; Bewerber: der F. wurde abgewiesen. 2. (verhüll.) Kunde einer Dirne od. eines Strichjungen: Bordellbesucher, im Jargon F. genannt (Spiegel 8, 1990, 96); Ü Linde zeigt sich kalt gegenüber -n (Kaufinteressenten), Fusionsgerüchte „aus der Luft gegriffen“ (MM 18. 4. 69, 21).
Universal-Lexikon. 2012.