Ge|fẹchts|stand 〈m. 1u; Mil.〉 Platz des Kommandeurs u. seines Stabes während des Gefechts
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Ge|fẹchts|stand, der:
feste od. bewegliche Einrichtung (z. B. Bunker, Fahrzeug), von der aus ein Gefecht geleitet wird.
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Gefechtsstand,
für eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort eingerichtete militärische Befehlsstelle, von der aus unterstellte Truppenteile geführt werden und Verbindung zur übergeordneten Führung und zu den Nachbarn gehalten wird. Die Bezeichnung eines Gefechtsstandes entspricht der jeweiligen Führungsebene, z. B. Bataillons-, Divisionsgefechtsstand. Ab der Bataillonsebene werden Haupt- und rückwärtige Gefechtsstände eingerichtet.
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Ge|fẹchts|stand, der: feste od. bewegliche Einrichtung (z. B. Bunker, Fahrzeug), von der aus ein Gefecht geleitet wird.
Universal-Lexikon. 2012.