Akademik

Gegenbuchung
Ge|gen|bu|chung 〈f. 20; doppelte Buchführungder Soll-Buchung entsprechende Haben-Buchung bzw. der Haben-Buchung entsprechende Soll-Buchung

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Gegenbuchung,
 
bei der doppelten Buchführung die einer Sollbuchung entsprechende Habenbuchung und umgekehrt.

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Ge|gen|bu|chung, die: (bei doppelter Buchführung) die einer Sollbuchung entsprechende Habenbuchung u. umgekehrt: eine G. vornehmen.

Universal-Lexikon. 2012.