Ge|gen|bu|chung 〈f. 20; doppelte Buchführung〉 der Soll-Buchung entsprechende Haben-Buchung bzw. der Haben-Buchung entsprechende Soll-Buchung
* * *
Gegenbuchung,
bei der doppelten Buchführung die einer Sollbuchung entsprechende Habenbuchung und umgekehrt.
* * *
Ge|gen|bu|chung, die: (bei doppelter Buchführung) die einer Sollbuchung entsprechende Habenbuchung u. umgekehrt: eine G. vornehmen.
Universal-Lexikon. 2012.