ge|gen||steu|ern 〈V. intr.; hat〉
1. gegen eine unbeabsichtigte Abweichung (z. B. durch Wind) steuern
2. = gegenlenken
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ge|gen|steu|ern <sw. V.; hat:
gegenlenken.
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ge|gen|steu|ern <sw. V.; hat: gegenlenken: Zwar muss man möglichst besonnen reagieren und soll daher in derartiger Lage nur Gas wegnehmen und g. (Hörzu 40, 1976, 133); Ü Die Jungen zieht es darum in die Stadt. Dem Trend ist nur schwer gegenzusteuern (Hamburger Rundschau 22. 8. 85, 5); wie den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums wenigstens ein bisschen gegengesteuert werden kann (Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 24).
Universal-Lexikon. 2012.