Ge|mein|schuld|ner 〈m. 3〉 jmd., über dessen Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet worden ist
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Ge|mein|schuld|ner, der (Rechtsspr.):
Schuldner, über dessen Vermögen ein Konkurs stattfindet, durch den alle Gläubiger anteilmäßig befriedigt werden sollen.
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Gemeinschuldner,
Konkụrsschuldner, in der ab 1. 1. 1999 geltenden Insolvenzordnung der Schuldner, derjenige, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet ist. Mit der Konkurseröffnung verliert der Gemeinschuldner die Befugnis, sein zur Konkursmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, an den Konkursverwalter.
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Ge|mein|schuld|ner, der (Rechtsspr.): Schuldner, über dessen Vermögen ein Konkurs stattfindet, durch den alle Gläubiger anteilmäßig befriedigt werden sollen.
Universal-Lexikon. 2012.