Ge|sạmt|gut 〈n. 12u〉 das den beiden Ehepartnern gemeinsam gehörende Gut (Vermögen)
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Gesamtgut,
bei der Gütergemeinschaft (eheliches Güterrecht) das dem Mann und der Frau gemeinsam gehörende Vermögen.
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Ge|sạmt|gut, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): (bei der Gütergemeinschaft) das der Frau u. dem Mann gemeinsam gehörende Vermögen.
Universal-Lexikon. 2012.