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Gesellschafter
Ge|sẹll|schaf|ter 〈m. 3
1. anregender, unterhaltsamer Mensch, Unterhalter, Begleiter
2. Teilhaber einer Handelsgesellschaft
● er ist ein guter \Gesellschafter; stiller \Gesellschafter Teilhaber an einem Unternehmen, der selbst keinen Einfluss auf das operative Geschäft nimmt

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Ge|sẹll|schaf|ter, der; -s, -:
1. jmd., der eine Gesellschaft (2 c) unterhält:
ein amüsanter, glänzender G.
2. (Wirtsch.) Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen:
ein stiller G. (allein am Gewinn beteiligter Gesellschafter, der keine sonstigen Rechte u. Pflichten hat).
3. (verhüll.) männliche Person, die jmdm. für sexuelle Kontakte zur Verfügung steht.

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Gesellschafter,
 
Mitglied einer Personengesellschaft oder Anteilsinhaber einer GmbH.

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Ge|sẹll|schaf|ter, der; -s, -: 1. jmd., der eine ↑Gesellschaft (2 c) unterhält: ein amüsanter, glänzender G. 2. (Wirtsch.) Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen: ein stiller G. (allein am Gewinn beteiligter Gesellschafter, der keine sonstigen Rechte u. Pflichten hat); Der zweite G. des Verlages ... nimmt auf die redaktionellen Entscheidungen ... keinen Einfluss (Enzensberger, Einzelheiten I, 75). 3. (verhüll.) männliche Person, die jmdm. für sexuelle Kontakte zur Verfügung steht: G. Harry ... noch Termine frei (MM 21. 1. 76, 12).

Universal-Lexikon. 2012.