Ge|wạnd|haus 〈n. 12u〉
1. 〈früher〉 Zeughaus, Lagerhaus der Tuchhändler
[zu Gewand in seiner alten Bedeutung „Tuch“]
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Ge|wạnd|haus, das [eigtl. = Tuchhalle] (früher):
(im späten MA.) Lager- u. Verkaufshaus der Tuchmacherzunft, das auch Räume für gesellige Veranstaltungen enthält.
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Gewandhaus,
Tuchhalle, im späten Mittelalter errichtetes Haus der Tuchmacherzunft. Außer Lager- und Verkaufsräumen besaß das Gewandhaus auch Räume für gesellige Veranstaltungen und war damit oft kultureller Mittelpunkt einer Stadt. Berühmt sind die Tuchhallen der flandrischen Städte (z. B. Brügge, 13.-15. Jahrhundert). Das Braunschweiger Gewandhaus (1591) wurde 1948-50 wiederhergestellt, das Zwickauer Gewandhaus (1522-25) fungiert seit 1823 als Stadttheater, das Leipziger Gewandhaus (nach 1477; 1882-84 als Konzerthaus erneuert) wurde 1943/44 zerstört, 1964 abgerissen; als »Neues Gewandhaus« errichtete man 1977-81 an anderer Stelle ein Konzerthaus.
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Ge|wạnd|haus, das [eigtl. = Tuchhalle]: (im späten MA.) Lager- u. Verkaufshaus der Tuchmacherzunft, das auch Räume für gesellige Veranstaltungen enthielt (in Leipzig erstes Konzertsaalgebäude des Gewandhausorchesters).
Universal-Lexikon. 2012.