Ge|wẹr|be|auf|sicht 〈f. 20; unz.〉 staatl. Überwachung des Arbeitsschutzes in den Gewerbebetrieben
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Ge|wẹr|be|auf|sicht, die:
staatliche Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz in Gewerbebetrieben.
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Gewerbeaufsicht,
die staatliche Aufsicht über Gewerbebetriebe, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der in der Gewerbeordnung und zahlreichen anderen Vorschriften enthaltenen arbeits- und immissionsschutzrechtliche Bestimmungen. Für die Gewerbeaufsicht sind bundesgesetzlich besondere Beamte vorgesehen (§ 139 b Gewerbeordnung), denen die Aufsicht über die Ausführung einzelner gesetzlich bestimmter Vorschriften obliegt; daneben haben die Länder Gewerbeaufsichtsämter als untere Sonderbehörden eingerichtet, denen weitere Zuständigkeiten durch Landesrecht übertragen sind. Sie haben als »technische« Behörden polizeiliche Befugnisse und können jederzeit die Betriebe in Augenschein nehmen, v. a. wegen des Arbeits-, Strahlen- und Maschinenschutzes, teilweise auch wegen des Immissionsschutzes. Die Gewerbeaufsichtsämter unterstehen je nach Landesrecht unmittelbar den für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung oder für innere Angelegenheiten zuständigen Ministerien, den Landesgewerbeaufsichtsämtern oder den Regierungs-Präsidien. In einigen Bereichen wird die Gewerbeaufsicht von Sonderaufsichtsbehörden wahrgenommen, so z. B. für den Bergbau durch die Bergämter und für die Seeschifffahrt durch die Seemannsämter.
In Österreich bestehen keine besonderen Gewerbeämter. Die Gewerbeaufsicht obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, die Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen den Arbeitsinspektoraten.
In der Schweiz obliegt die Gewerbeaufsicht vorwiegend kantonalen, zum Teil auch kommunalen Behörden. Die Organe des Bundes üben lediglich eine Oberaufsicht aus. Die Ordnung der Gewerbeaufsicht ist deshalb von Kanton zu Kanton teilweise sehr unterschiedlich.
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Ge|wẹr|be|auf|sicht, die: staatliche Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz in Gewerbebetrieben.
Universal-Lexikon. 2012.