Größt|maß 〈n. 11〉
1. größtes zulässiges Maß (eines Werkstücks)
2. größtmöglicher Anteil
* * *
Größtmaß,
Messtechnik: größeres der beiden Grenzmaße, unterhalb dessen das am Werkstück festgestellte Istmaß liegen muss.
* * *
Größt|maß, das: 1. größtes zulässiges Maß: bei der Anfertigung von etw. das G. nicht überschreiten. 2. größtmöglicher Anteil: sie besitzt ein G. an Geduld.
Universal-Lexikon. 2012.