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Grundwehrdienst
Grụnd|wehr|dienst 〈m. 1; unz.〉 der erste Wehrdienst, den ein bisher ungedienter Wehrpflichtiger aufgrund der Wehrpflicht zu leisten hat

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Grụnd|wehr|dienst, der:
erster Wehrdienst, der von einem Wehrpflichtigen (nach Musterung u. Einberufung) geleistet werden muss:
den G. leisten;
er ist Soldat im G.

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Grundwehrdienst,
 
Wehrpflicht.

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Grụnd|wehr|dienst, der: erster Wehrdienst, der von einem Wehrpflichtigen (nach Musterung u. Einberufung) geleistet werden muss: den G. leisten; er ist Soldat im G.

Universal-Lexikon. 2012.