Guts|herr 〈m. 16〉 Gutsbesitzer (im Verhältnis zu den von ihm abhängigen Bauern u. der Dienerschaft)
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Guts|herr, der:
Gutsbesitzer als Vorgesetzter der auf seinem Gut Arbeitenden.
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Guts|herr, der: Gutsbesitzer als Vorgesetzter der auf seinem Gut Arbeitenden.
Universal-Lexikon. 2012.