hạft|un|fä|hig 〈Adj.〉 aufgrund der seelischen od. körperlichen Verfassung nicht in der Lage, inhaftiert zu sein od. zu werden; Ggs haftfähig ● der Mann ist \haftunfähig
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hạft|un|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.):
nicht ↑ 1haftfähig.
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hạft|un|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): nicht 1↑haftfähig: dass Gefangene, die „manifest an Aids ... erkrankt“ sind, „nicht allein deshalb h.“ seien (Spiegel 3, 1986, 64).
Universal-Lexikon. 2012.