Hạn|dels|ver|tre|tung 〈f. 20〉 Vermittlung von Handelsgeschäften
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Hạn|dels|ver|tre|tung, die:
1. Handelsmission.
2. von einem Land mit staatlichem Außenhandelsmonopol eingerichtete, mit konsularischen Befugnissen ausgestattete Vertretung in einem Land, mit dem Handelsbeziehungen unterhalten werden.
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Hạn|dels|ver|tre|tung, die: 1. Handelsmission. 2. von einem Land mit staatlichem Außenhandelsmonopol eingerichtete, mit konsularischen Befugnissen ausgestattete Vertretung in einem Land, mit dem Handelsbeziehungen unterhalten werden.
Universal-Lexikon. 2012.