Hạnd|geld 〈n. 12〉
1. Geldauszahlung zur Bekräftigung eines Vertrages
2. Vermittlungsgebühr, Provision; Sy Aufgeld (2), Draufgeld (1), Draufgabe
3. 〈Mil.; früher〉 Zahlung vor der ersten Löhnung (beim Anwerben von Soldaten)
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Hạnd|geld, das [urspr. Geld, das jmdm. bei der Anwerbung in die gelobende Hand gezahlt wird]:
1. (früher) symbolische Anzahlung einer kleinen Geldsumme beim mündlichen Abschluss eines Vertrages.
2. beim Abschluss bestimmter Arbeitsverträge gezahlte Geldsumme an die sich verdingende Person:
das H. war dem Fußballspieler nicht hoch genug.
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Handgeld,
1) Brauchtum: Treugeld, Drangeld, mittelalterlich Gottesheller, Rechtsbrauch der symbolischen Anzahlung einer kleinen Geldsumme bei mündlichen Abschluss eines Vertrages, bis ins 18. Jahrhundert Werbungsgeld für Söldner. Gelegentlich war Handgeld durch Handschlag ersetzbar. - In Form von drei »Ehetalern« war Handgeld früher eine der Gaben des Bräutigams an die Braut am Hochzeitstag.
2) Wirtschaft: die Draufgabe.
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Hạnd|geld, das [urspr. Geld, das jmdm. bei der Anwerbung in die gelobende Hand gezahlt wird]: 1. (früher) symbolische Anzahlung einer kleinen Geldsumme beim mündlichen Abschluss eines Vertrages. 2. beim Abschluss bestimmter Arbeitsverträge gezahlte Geldsumme an die sich verdingende Person: nachdem er ein H. ... erhalten hatte, fuhr er ... an Bord des niederländischen Schiffes nach Batavia (Rolf Schneider, November 190); Dazu kommt der Aufwand, der getrieben werden muss, um den Mann anzulocken. Im Fußball heißt das H. (Bayernkurier 19. 11. 77, 6).
Universal-Lexikon. 2012.