Haupt|schuld|ner 〈m. 5〉
1. der urspr. Schuldner bei einer Bürgschaft
2. jmd., der für den größten Teil einer Schuld haftet
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Haupt|schuld|ner, der:
a) jmd., der einem Gläubiger die größte Summe schuldet;
b) (Rechtsspr.) bei einer Bürgschaft eigentlicher, ursprünglicher Schuldner (für den der Bürge einstehen muss).
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Hauptschuldner,
Bürgschaft.
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Haupt|schuld|ner, der: a) jmd., der einem Gläubiger die größte Summe schuldet; b) (Rechtsspr.) bei einer Bürgschaft eigentlicher, ursprünglicher Schuldner (für den der Bürge einstehen muss).
Universal-Lexikon. 2012.