◆ hin|aus||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉 jmdn. \hinausweisen jmdn. zum Gehen zwingen, jmds. Fortgehen verlangen, ihm die Tür weisen
◆ Die Buchstabenfolge hin|aus... kann auch hi|naus... getrennt werden.
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hi|n|aus|wei|sen <st. V.; hat:
1. aus etw. [ver]weisen, fortweisen:
er wurde aus der Stadt hinausgewiesen.
2. auf etw. [ver]weisen, hinweisen, was jenseits von etw. liegt:
das Symbol weist über sich selbst hinaus.
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Universal-Lexikon. 2012.