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hinausweisen
hin|aus||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉 jmdn. \hinausweisen jmdn. zum Gehen zwingen, jmds. Fortgehen verlangen, ihm die Tür weisen
Die Buchstabenfolge hin|aus... kann auch hi|naus... getrennt werden.

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hi|n|aus|wei|sen <st. V.; hat:
1. aus etw. [ver]weisen, fortweisen:
er wurde aus der Stadt hinausgewiesen.
2. auf etw. [ver]weisen, hinweisen, was jenseits von etw. liegt:
das Symbol weist über sich selbst hinaus.

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hi|naus|wei|sen <st. V.; hat: 1. aus etw. [ver]weisen, fortweisen: er wurde aus der Stadt hinausgewiesen; Er spürte: .... sie hätte ihn schimpflich hinausgewiesen (Hesse, Narziß 310). 2. auf etw. [ver]weisen, hinweisen, was jenseits von etw. liegt: das Symbol weist über sich selbst hinaus.

Universal-Lexikon. 2012.