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Hinterhand
Hịn|ter|hand 〈f. 7u〉 Ggs Vorhand (1)
1. Hinterbein mit Hinterbacke (besonders beim Pferd, Hund)
2. 〈Kart.〉 der zuletzt ausspielende Spieler

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Hịn|ter|hand, die:
1. (Kartenspiele)
a) Position des Spielers, der zuletzt ausspielt:
in H. sitzen, sein;
in der H. sein, sitzen (in der Lage sein, als Letzter u. in Kenntnis des Vorausgegangenen zu handeln bzw. sich zu äußern);
in der H. haben, halten, besitzen (etw. für einen bestimmten Zweck in Bereitschaft haben, es aber noch zurückhalten, um es zu gegebener Zeit überraschend anzubringen [u. damit einen Trumpf auszuspielen);
b) Spieler, der in Hinterhand sitzt.
2. Paar der Hinterbeine mit den Hinterbacken von größeren Säugetieren, bes. Pferden.

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Hinterhand,
 
1) Biologie: Nachhand, bei Haussäugetieren Bezeichnung für die hinteren Gliedmaßen mit Kruppe und Schwanzansatz.
 
 2) Kartenspiel: der Spieler, der beim Austeilen die letzte Karte erhält und auch zuletzt ausspielt, im Unterschied zur Vorhand, dem Spieler, der die erste Karte erhält und auch als Erster ausspielt, und zur Mittelhand, dem mittleren Spieler von dreien (z. B. im Skat).

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Hịn|ter|hand, die: 1. a) *in der H. sein/sitzen (1. Kartenspiel; als Letzter ausspielen. 2. in der Lage sein, als Letzter u. in Kenntnis des Vorausgegangenen zu handeln bzw. sich zu äußern); in der H. haben (in Reserve haben); b) (Kartenspiel) Spieler, der in der Hinterhand sitzt. 2. die Hinterbeine mit den Hinterbacken von größeren Säugetieren, bes. Pferden: Das einzige Pferd, das sich auf die H. stellt, um vom Baum am Rande der Hofkoppel die Blätter zu fressen (Frischmuth, Herrin 13); Sofort drehen sie (= die Reiter) auf der H. um ... und jagen davon (Grzimek, Serengeti 180).

Universal-Lexikon. 2012.