Akademik

hinterlegen
ablagern; in Verwahrung geben; lagern; deponieren

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hin|ter|le|gen [hɪntɐ'le:gn̩], hinterlegte, hinterlegt <tr.; hat:
an einen sicheren Ort bringen und verwahren lassen:
Geld auf der Bank hinterlegen; einen Vertrag beim Notar hinterlegen; [bei jmdm.] eine Kaution hinterlegen.

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hin|ter|le|gen 〈V. tr.; hat
1. sicherstellen, verwahren lassen (Handgepäck, Schmuck)
2. als Pfand zurücklassen (Geld, Summe)

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1hin|ter|le|gen <sw. V.; hat:
1. in [amtliche] Verwahrung geben, gesichert aufbewahren lassen:
etw. als Pfand h.;
eine Kaution h.;
den Schlüssel beim Hausmeister h.
2. (selten) unterlegen.
2hịn|ter|le|gen <sw. V.; hat (ostmd., südd., österr., ugs.):
nach hinten legen.

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1hin|ter|le|gen <sw. V.; hat: 1. in [amtliche] Verwahrung geben, gesichert aufbewahren lassen: etw. als Pfand h.; eine Kaution h.; Geld, Wertpapiere h. (Rechtsspr.; vonseiten des Schuldners als Sicherheit bzw. zur Erfüllung einer Schuld in öffentliche Verwahrung geben); den Schlüssel beim Hausmeister h. 2. (selten) unterlegen: etw. mit etw. h.
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2hịn|ter|le|gen <sw. V.; hat (ostmd., südd., österr., ugs.): nach hinten legen.

Universal-Lexikon. 2012.