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Kạm|mer|herr, der (früher):
dem Kämmerer unterstellter Adliger am Hof eines Fürsten, zu dessen Hofamt die Aufsicht über die Räume des Fürsten u. den Dienst beim Fürsten gehört.
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Kammerherr,
1) im weiteren Sinn ein Ehrentitel von Edelleuten, die der Landesherr durch Übersendung eines goldenen Schlüssels als Sinnbild des erlaubten Zutritts zu den fürstlichen Gemächern auszeichnete. In Österreich und Bayern war für Kammerherr der Titel Kämmerer üblich. 2) Im engeren Sinn waren Kammerherren die im eigentlichen Hofdienst stehenden adligen Beamten.
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Kạm|mer|herr, der (früher): dem Kämmerer unterstellter Adliger am Hof eines Fürsten, zu dessen Hofamt die Aufsicht über die Räume des Fürsten u. den Dienst beim Fürsten gehört.
Universal-Lexikon. 2012.