Krạn|ken|ge|schich|te 〈f. 19〉 Vorgeschichte der Krankheit, bevor der Patient zum Arzt gekommen ist, Aussagen des Kranken über sein Befinden, seine Beschwerden vor der ersten Konsultation ● die \Krankengeschichte aufnehmen
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Krạn|ken|ge|schich|te, die:
1.
a) schriftlicher Bericht des behandelnden Arztes, der die Vorgeschichte der Krankheit, den Befund bei Beginn der Behandlung, fortlaufende Beobachtungen, Untersuchungen, Behandlungen u. erzielte Ergebnisse enthält;
b) Akte, die die Krankengeschichte (1 a) enthält:
in der K. eines Patienten blättern.
2. Krankenblatt.
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Krankengeschichte,
Aufzeichnungen des Arztes über die gesundheitsbezogenen Daten eines Patienten. Sie enthält Angaben zu früher überstandenen und aktuellen Krankheiten (Anamnese, Diagnose, Therapie, Verlauf, Epikrise) und muss in der Regel nach Abschluss der Behandlung mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Krankengeschichte unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den Datenschutzgesetzen. Der Patient besitzt hinsichtlich der objektivierbaren Befunde und Behandlungsmaßnahmen ein Einsichtsrecht.
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Krạn|ken|ge|schich|te, die: 1. a) schriftlicher Bericht des behandelnden Arztes, der die Vorgeschichte der Krankheit, den Befund bei Beginn der Behandlung, fortlaufende Beobachtungen, Untersuchungen, Behandlungen u. erzielte Ergebnisse enthält; b) Akte, die die ↑Krankengeschichte (1 a) enthält: in der K. eines Patienten blättern. 2. Krankenblatt.
Universal-Lexikon. 2012.