Kriegs|ent|schä|di|gung 〈f. 20〉 Entschädigung des Siegers für die im Kriege entstandenen Kosten u. Verluste durch den Besiegten
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Kriegs|ent|schä|di|gung, die:
vom Sieger dem besiegten Land abgeforderte Entschädigung.
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Kriegs|entschädigung,
Bezeichnung für Leistungen, die einem besiegten Staat vom Sieger als Ausgleich für Kriegsaufwendungen und für durch Kriegshandlungen verursachte Schäden auferlegt werden. Kriegsentschädigungen können sowohl Geld- als auch Sach- oder Dienstleistungen (Gebietsabtretung, Demontage von Industrieanlagen oder Ähnlichen, Arbeitskräfteeinsatz) sein. Die Kriegsentschädigung wird in der Regel im Friedensvertrag vereinbart. (Reparation)
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Kriegs|ent|schä|di|gung, die: vom Sieger dem besiegten Land abgeforderte Entschädigung.
Universal-Lexikon. 2012.