Lạnd|wein 〈m. 1〉 leichter, einheimischer Wein
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Lạnd|wein, der:
einfacher, leichter (nur regional bekannter) Wein.
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Landwein,
gehobener Tafelwein mit geographischer Herkunftsbezeichnung. In Deutschland dürfen laut Weingesetz und Wein-VO nur Weintrauben von zugelassenen Rebsorten und aus genehmigten Rebflächen verwendet werden. Die Trauben müssen zu 100 % aus einem der festgelegten Landweingebiete stammen. Für den Landwein ist ein natürlicher Mindestalkoholgehalt vorgeschrieben, der mindestens um 0,5 Volumenprozent höher ist als der für Tafelwein festgelegte; das sind demnach in der Weinbauzone A (alle Anbaugebiete außer Baden) 5,5 Volumenprozent (47º Öchsle) und in der Weinbauzone B (Baden) 6,7 Volumenprozent (55º Öchsle). Eine Anreicherung mit Saccharose oder rektifiziertem Trauben-Most-Konzentrat (nahezu reiner Zucker) ist zulässig, die Anreicherung mit konzentriertem Traubenmost sowie eine Konzentrierung durch Hitze oder Kälte dagegen unzulässig. Durch die Anreicherung kann der Alkoholgehalt in Zone A um 3,5 Volumenprozent auf maximal 11,5 Volumenprozent (Rotwein 12 Volumenprozent) und in Zone B um 2,5 Volumenprozent auf 12 Volumenprozent (Rotwein 12,5 Volumenprozent) erhöht werden. Der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 8,5 Volumenprozent betragen. Ohne erfolgte Anreicherung ist der Gesamtalkoholgehalt auf maximal 15 Volumenprozent festgesetzt. Der Restzuckergehalt soll die für halbtrockene Weine zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten (Säuregehalt + 10 g/l, aber maximal 18 g/l). - In Österreich liegt das Mindestmostgewicht bei 14 KMW (68º Öchsle), es darf maximal mit 4,5 kg/hl angereichert werden. Der höchste zulässige Alkoholgehalt beträgt 11,5 Volumenprozent, der Restzuckergehalt höchstens 6 g/l; Landwein wird hier nur in 0,25-l-, 1-l- oder 2-l-Flaschen abgefüllt.
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Lạnd|wein, der: einfacher, leichter (nur regional bekannter) Wein: L. soll billiger werden - er wird in großen Plastikboxen verkauft (Spiegel 1, 1984, 63).
Universal-Lexikon. 2012.