Rịt|ter|gut 〈n. 12u〉 mit Kriegsdienstpflicht, aber auch besonderen Privilegien verbundenes, vom Landesherrn einem Adligen verliehenes Landgut
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Rittergut,
im Heiligen Römischen Reich, besonders in Ostmitteleuropa, eine von den Landesherren dem ritterbürtigen Adel gegen die Verpflichtung zu Kriegsdiensten übertragene Gutsherrschaft mit Eigenwirtschaft und abhängigen Bauernwirtschaften. Privilegien (durch die Bauernbefreiung und die Verwaltungsreformen im 19. Jahrhundert allmählich beseitigt; 1867 endgültig aufgehoben) waren u. a. Steuerbegünstigung, Zollfreiheit, Landstandschaft, niedere Gerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt über die erbuntertänigen Bauern.
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Rịt|ter|gut, das (früher): Gut, das einem Angehörigen des Landadels gehört.
Universal-Lexikon. 2012.