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Gutsherrschaft
Guts|herr|schaft 〈f. 20der Gutsherr u. seine Familie

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Gutsherrschaft,
 
seit dem 15. Jahrhundert in Ostmitteleuropa anstelle der mittelalterlichen Grundherrschaft ausgebildete Form des Großgrundbesitzes, gekennzeichnet durch Geschlossenheit ihres Bereichs, Ortsherrschaft und häufig Schlüsselstellung der herrschaftlichen Eigenwirtschaft im Dorfverband. Schollenpflicht, Fronarbeitsverfassung und Gesindedienst wurden durch die Gutsherrschaft fortentwickelt. - Der Gutsherr war auch im staatsrechtlichen Sinn Obrigkeit. - Der Gutsbezirk wurde im 19. Jahrhundert einer Landgemeinde gleichgestellt. Im Zuge der Bauernbefreiung entfiel die politische Seite (Herrenstellung), doch blieb die wirtschaftliche Vorherrschaft erhalten. 1927 wurden die Gutsbezirke im Wesentlichen aufgelöst.
 
Literatur:
 
F. Lütge: Gesch. der dt. Agrar-Verf. vom frühen MA. bis zum 19. Jh. (21967);
 
G. als soziales Modell. Vergleichende Betrachtungen zur Funktionsweise frühneuzeitl. Agrargesellschaften, hg. v. J. Peters (1995);
 
Konflikt und Kontrolle in Gutsherrengesellschaften. Über Resistenz- u. Herrschaftsverhalten in ländl. Sozialgebilden der frühen Neuzeit. Hg. v. J. Peters: (1995).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Agrarreformen in Europa zu Beginn des 19. Jahrhunderts: Von Bauernschutz und Landflucht
 

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Guts|herr|schaft, die: Gutsherr od. -herrin mit Familie: mancher Bauer machte Bankrott und war froh, wenn die G. sein Land übernahm (Dönhoff, Ostpreußen 173).

Universal-Lexikon. 2012.