Ro|dung 〈f. 20〉
1. das Roden
2. gerodetes Stück Land
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Ro|dung, die; -, -en:
1. das Roden:
-en vornehmen.
2. gerodetes Stück Land.
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Rodung,
1) Agrargeschichte: das aus gerodetem Waldgebiet hervorgegangene Agrar- oder Siedlungsland; im deutschen Raum seit karolingischer Zeit, dann v. a. vom 11. Jahrhundert bis Anfang des 13. Jahrhunderts entstanden, zunächst westlich, ab dem 12. Jahrhundert östlich der Elbe-Saale-Linie.
2) Forstwirtschaft: das Entfernen von Bäumen eines Waldes einschließlich der Baumwurzeln aus dem Boden (Baumrodung) beziehungsweise das Ausheben oder Ausgraben (Auskesseln) der beim Fällen im Boden verbliebenen Baumstümpfe (Stockrodung, Stubbenrodung) zur Gewinnung von landwirtschaftlich nutzbarem Land beziehungsweise von Siedlungsfläche. Isoliert gelegene Rodungsflächen werden als Rodungsinseln, an Leitlinien wie Flüssen vorgetriebene Rodungen als Rodungsgassen bezeichnet. Großräumiges Roden erfolgt heute mit schweren Rodemaschinen (z. B. Raupenschleppern mit Hebelgerät) oder durch Flachsprengung (Sprengrodung), auch durch Fällen und anschließendes Abbrennen der Bäume und Sträucher (Brandrodung), wobei die Wurzelstöcke vielfach im Boden verbleiben.
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Ro|dung, die; -, -en: 1. das Roden: -en vornehmen; Die erste Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin hat die R. des Waldes ... untersagt (Welt 7. 12. 76, I). 2. gerodetes Stück Land; Rodeland: sie legten auf schmalen -en Kartoffeläcker und struppige Gärten an (Ransmayr, Welt 125).
Universal-Lexikon. 2012.