über|schläg|lich 〈Adv.〉 = überschlägig
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über|schläg|lich <Adj.>: überschlägig: Für die -e Kostenermittlung (CCI 6, 1986, 47); Wie eine -e Rechnung ergeben hat, wäre ... in etwa eine Halbierung dieses Kostenblocks möglich (Deutsche Bahn 5, 1993, 369).
Universal-Lexikon. 2012.