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Neu|fas|sung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 das Anfertigen einer neuen Fassung
II 〈zählb.〉 neue, veränderte Fassung (eines Berichts, einer Komposition o. Ä.)
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Neu|fas|sung, die:
2. neue, veränderte Fassung (eines Theaterstücks, eines wissenschaftlichen Werks o. Ä.).
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Neu|fas|sung, die: vgl. ↑Neuanfertigung.
Universal-Lexikon. 2012.