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Habeaskorpusakte
Ha|be|as|kọr|pus|ak|te, die; - [lat. habeas corpus = (dass) du habest den Körper (vor Gericht) = Anfangsworte mittelalterlicher Erlasse, die anordneten, den Verhafteten dem Gericht vorzuführen]:
(1679 vom englischen Oberhaus erlassenes) Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, nach dem niemand verhaftet od. in Haft gehalten werden darf, ohne dass ein Gerichtsbeschluss darüber vorliegt.

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Ha|be|as|kọr|pus|ak|te, die; - [lat. habeas corpus = (dass) du habest den Körper (vor Gericht) = Anfangsworte ma. Erlasse, die anordneten, den Verhafteten dem Gericht vorzuführen]: 1679 vom englischen Oberhaus erlassenes Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, nach dem niemand verhaftet od. in Haft gehalten werden darf, ohne dass ein Gerichtsbeschluss darüber vorliegt.

Universal-Lexikon. 2012.