erwerbbar; zu haben (umgangssprachlich); abdingbar; verkäuflich; zu verkaufen; käuflich; absetzbar; feil
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ver|äu|ßer|lich 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es veräußern kann, verkäuflich
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ver|äu|ßer|lich <Adj.> (bes. Rechtsspr.):
sich veräußern lassend; verkäuflich:
-e Wertpapiere.
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ver|äu|ßer|lich <Adj.> (bes. Rechtsspr.): sich veräußern lassend; verkäuflich: -e Wertpapiere.
Universal-Lexikon. 2012.