feil; verführbar; korrumpiert; korrupt; bestechlich; erwerbbar; zu haben (umgangssprachlich); abdingbar; verkäuflich; veräußerlich; zu verkaufen
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käuf|lich ['kɔy̮flɪç] <Adj.>:a) gegen Geld erhältlich:
etwas käuflich erwerben.
b) bestechlich:
ein käuflicher Beamter; er ist käuflich.
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käuf|lich 〈Adj.〉
1. für Geld od. Geldeswert (zu erwerben)
2. durch Kauf (zu erwerben)
3. 〈fig.〉 bestechlich
● ein \käuflicher Beamter, Richter; \käufliche Liebe Prostitution; \käufliches Mädchen Dirne, Prostituierte; eine Sache \käuflich erwerben kaufen; sind diese Bilder \käuflich? kann man sie kaufen?
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käuf|lich <Adj.> [mhd. kouflich, ahd. chouflīh = dem Handel entsprechend; im Handel erworben]:
1. durch Kauf zu erwerben, gegen Bezahlung erhältlich:
das Bild ist nicht k.;
etw. k. erwerben;
2. bestechlich:
auch er ist k.
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käuf|lich <Adj.> [mhd. kouflich, ahd. chouflīh = dem Handel entsprechend; im Handel erworben]: 1. durch Kauf zu erwerben, gegen Bezahlung erhältlich: das Bild ist nicht k.; etw. k. erwerben; Ü ein -es Mädchen (↑Mädchen 1 b); -e Liebe (↑Liebe 1 c). 2. bestechlich: auch er ist k.; wenn jemand ... ihr vorhält, der Mensch sei k., kann sie nur die Augenbrauen hochziehen (Chr. Wolf, Nachdenken 167).
Universal-Lexikon. 2012.