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Anhalterecht
Anhalterecht,
 
Kriegsvölkerrecht: die mit Waffengewalt durchsetzbare Befugnis von Krieg führenden, auf hoher See Schiffe neutraler Staaten in begrenzten Ausnahmefällen anzuhalten, um sie, z. B. auf Konterbande oder in Selbstschutzabsicht, zu durchsuchen.

Universal-Lexikon. 2012.