Anhalterecht,
Kriegsvölkerrecht: die mit Waffengewalt durchsetzbare Befugnis von Krieg führenden, auf hoher See Schiffe neutraler Staaten in begrenzten Ausnahmefällen anzuhalten, um sie, z. B. auf Konterbande oder in Selbstschutzabsicht, zu durchsuchen.
Universal-Lexikon. 2012.