Bọndengüter,
Bọndenstellen [von dänisch bonde »Bauer«], Bauerngüter in Schleswig-Holstein, die mit staatlichen Abgaben belastet und unteilbar waren. Die Abgaben trafen den Hof als Ganzes. Das für die Bondengüter geltende Anerbenrecht wurde 1777 in Schleswig so geregelt, dass ein durch das Los bestimmter Erbe das Gut zu übernehmen und die andern Erben mit Bruder- oder Schwestertaxen abzufinden hatte. Das BGB hat das Anerbenrecht bestehen lassen.
Universal-Lexikon. 2012.