Übergewinnsteuer,
Mehrgewinnsteuer, eine Steuer auf den über einen als »normal« geltenden Gewinn oder über eine »normale« Rendite hinausgehenden Gewinn einer natürlichen oder juristischen Person; in der Praxis meist in Kriegszeiten zur Abschöpfung der durch den Nachfrageboom entstehenden »Kriegsgewinne« erhoben (Beispiele: Deutschland 1916-19, USA während des Koreakriegs 1951-53). Mitte der 1970er-Jahre wurde anlässlich des Hochschnellens der Weltmarktpreise auch eine Übergewinnsteuer als Steuer auf die »leistungslosen« Mehrgewinne (englisch windfall profits) einheimischer Mineralölproduzenten diskutiert.
Universal-Lexikon. 2012.