Rückentwicklung
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De|vo|lu|ti|on 〈[-vo-] f. 20; Rechtsw.〉 Übergang eines Rechtes od. Besitzes an eine andere Person [→ devolvieren]
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De|vo|lu|ti|on, die; -, -en [mlat. devolutio, zu spätlat. devolvere, ↑devolvieren]: 1. (Rechtsspr. veraltet) Übergang eines Rechtes od. einer Sache an einen anderen. 2. (kath. Kirche) Befugnis einer höheren Stelle, ein von der nachgeordneten Stelle nicht od. fehlerhaft besetztes Amt [neu] zu besetzen.
Universal-Lexikon. 2012.