Akademik

unbemittelt
un|be|mit|telt ['ʊnbəmɪtl̩t] <Adj.> (veraltend; noch Rechtsspr.):
kein Geld besitzend, ohne Geld:
unbemittelte Flüchtlinge; weil sie unbemittelt war, erhielt sie Prozesskostenhilfe.
Syn.: arm, bedürftig, mittellos, Not leidend.

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ụn|be|mit|telt 〈Adj.〉 ohne Mittel, ohne Geld, arm ● er ist nicht ganz \unbemittelt er hat etwas Geld, ist einigermaßen wohlhabend

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ụn|be|mit|telt <Adj.> (geh.):
nicht bemittelt:
ein völlig -er Arbeitsloser.

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ụn|be|mit|telt <Adj.>: nicht bemittelt: ein -er Flüchtling; Ich bin ja fast u. (Hacks, Stücke 255); <subst.:> Und so zwangen sie den Unbemittelten den letzten Spargroschen ab (Weiss, Marat 40).

Universal-Lexikon. 2012.