Akademik

unbescholten
un|be|schol|ten ['ʊnbəʃɔltn̩] <Adj.> (veraltend):
einen untadeligen Ruf besitzend:
sie galt allgemein als eine unbescholtene Dame; der Angeklagte war bis dahin vollkommen unbescholten.
Syn.: anständig, korrekt, rechtschaffen (veraltend).

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ụn|be|schol|ten 〈Adj.〉 rechtschaffen, ehrenhaft, von einwandfreiem Ruf ● der Angeklagte, ein bisher \unbescholtener junger Mensch [→ schelten]

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ụn|be|schol|ten <Adj.> [mhd. unbescholten, eigtl. negiertes adj. 2. Part. zu: beschelten, ahd. bisceltan = schmähend herabsetzen]:
aufgrund eines einwandfreien Lebenswandels frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel; integer (1):
es waren alles gut beleumdete und -e Leute;
der bisher -e Angeklagte;
ein -es (veraltet;↑ unberührtes 1 c u. daher einen moralisch einwandfreien Ruf genießendes) Mädchen.

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ụn|be|schol|ten <Adj.> [mhd. unbescholten, eigtl. negiertes adj. 2. Part. zu: beschelten, ahd. bisceltan = schmähend herabsetzen]: aufgrund eines einwandfreien Lebenswandels frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel; ↑integer (1): es waren alles gut beleumdete und -e Leute; der bisher -e Angeklagte; ein -es (veraltet; unberührtes 1 c u. daher einen untadeligen Ruf genießendes) Mädchen; Ich bin friedliebend und u. (Handke, Kaspar 68).

Universal-Lexikon. 2012.