Akademik

unehelich
ụn|ehe|lich ['ʊn|e:əlɪç] <Adj.>:
nicht ehelich, nicht aus einer Ehe hervorgegangen /Ggs. ehelich/: ein uneheliches Kind; sie war unehelich [geboren].

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ụn|ehe|lich 〈Adj.〉 von einer unverheirateten Frau geboren (Kind) ● \uneheliche Mutter, \unehelicher Vater Mutter bzw. Vater eines unehelichen Kindes

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ụn|ehe|lich <Adj.>:
a) außerhalb einer Ehe geboren, nicht ehelich, illegitim (1 b):
ein -es Kind;
der erste Sohn war u. [geboren];
b) Eltern[teil] eines nicht ehelichen Kindes seiend:
eine -e Mutter.
Das Adjektiv unehelich wird häufiger als abwertend empfunden. In diesen Fällen wird dann (so z. B. in Gesetzestexten) die wertneutrale Formulierung nicht ehelich gewählt.

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ụn|ehe|lich <Adj.>: a) außerhalb einer Ehe geboren, nichtehelich, ↑illegitim (1 b): ein -es Kind; Großbritannien verzeichnet ... eine Steigerung von 52 auf 99 -e Geburten (MM 20./21. 9. 80, 49); der erste Sohn war u. [geboren]; b) ein uneheliches (a) Kind besitzend: eine -e Mutter; Der Willi war jetzt bereits zweifacher -er Vater (Sommer, Und keiner 12).

Universal-Lexikon. 2012.