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Lichtschranke
Lịcht|schran|ke 〈f. 19mit einem Lichtstrahl arbeitende Sperr- od. Öffnungsvorrichtung, bei der die Unterbrechung des auf eine Fotozelle fallenden Lichtstrahls als Befehlsgeber wirkt

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Lịcht|schran|ke, die:
Vorrichtung, bei der eine Sperre, Alarmanlage o. Ä. ausgelöst wird, wenn ein auf eine Fotozelle fallender Lichtstrahl unterbrochen wird:
die Rolltreppe hat eine L.

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Lichtschranke,
 
photoelektronische Einrichtung zum Auslösen von Warn-, Zähl-, Kontroll- oder Steuergeräten. Ein auf eine Photozelle fallender (infraroter) Lichtstrahl ruft bei Unterbrechung eine Änderung des Photozellenstroms hervor, wodurch z. B. eine Alarmvorrichtung, der Verschluss einer Kamera oder das Anfahren einer Rolltreppe ausgelöst wird.

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Lịcht|schran|ke, die: Vorrichtung, bei der eine Sperre, Alarmanlage o. Ä. ausgelöst wird, wenn ein auf eine Photozelle fallender Lichtstrahl unterbrochen wird: der Aufzug, die Maschine, die Rolltreppe hat eine L.; In der Nähe von Herrhausens Wohnung ... zerstörte eine per L. gezündete Bombe die gepanzerte Limousine des Vorstandssprechers der Deutschen Bank (SZ 23. 11. 96, 1); Mit einer an das alte System angeschlossenen L. wird bei der Einfahrt die Länge des Autos festgestellt und ein entsprechender Parkschein ausgegeben (SZ 23. 11. 96, 1).

Universal-Lexikon. 2012.