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Spei|se|eis 〈n.; -es; unz.〉 Eis zum Verzehren
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Spei|se|eis, das:
aus Milch, Zucker, Säften, Geschmacksstoffen u. a. bestehende, künstlich gefrorene, cremig schmelzende Masse, die zur Erfrischung verzehrt wird.
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Speise|eis,
Gefrorenes, cremige Zubereitung aus Flüssigkeiten (Milch, Sahne, Trinkwasser), Zucker, geschmackgebenden Zutaten (Vanille, Kakao, Früchten u. a.), natürlicher oder naturidentischen Aromastoffen, Bindemitteln sowie verschiedenen laut VO zugelassenen Zusatzstoffen, die unter Schlagen (Einarbeiten von fein verteilter Luft) im Speiseeisbereiter (Freezer) gefroren wird und zum Verzehr in gefrorenem Zustand bestimmt ist; bezeichnet nach Hauptbestandteilen oder Herstellungsart als Milcheis mit mindestens 70 % Milch, Sahneeis mit mindestens 60 % Schlagsahne, Fruchteis mit mindestens 20 % Obstanteil beziehungsweise 10 % Zitronensaft, Kremeis mit mindestens 270 g Vollei oder 100 g Eidotter/Liter, Eiskrem (Eiscreme) mit 8-10 % Milchfett, Einfacheiskrem mit mindestens 3 % Milchfett sowie Kunstspeiseeis u. a. mit künstlichen Aromastoffen. Halbgefrorenes entsteht durch Mischen des Speiseeises mit geschlagener Sahne und nachfolgendes schnelles Gefrieren. - Die Herstellung von Speiseeis wird durch die VO über Speiseeis vom 15. 7. 1933, zuletzt geändert am 24. 4. 1995, geregelt.
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Spei|se|eis, das: aus Milch, Zucker, Säften, Geschmacksstoffen u. a. bestehende, künstlich gefrorene, cremig schmelzende Masse, die zur Erfrischung verzehrt wird.
Universal-Lexikon. 2012.