Lohn|fort|zah|lung 〈f. 20〉 Fortzahlung des Lohns im Krankheitsfall
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Lohn|fort|zah|lung, die:
Fortzahlung des Lohnes über einen bestimmten Zeitraum durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall.
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Lohnfort|zahlung,
bis zum In-Kraft-Treten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1. 6. 1994 Bezeichnung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall, die sowohl für die verschiedenen Arbeitnehmergruppen im früheren Bundesgebiet (Arbeiter: Lohnfortzahlungsgesetz, Angestellte: § 616 BGB, § 63 HGB, § 113c Gewerbeordnung, Auszubildende: § 12 Berufsbildungsgesetz) als auch für Arbeitnehmer in den neuen Ländern (§§ 115a, 115c-e Arbeitsgesetzbuch DDR) auf unterschiedlichen Rechtsvorschriften beruhte. (Entgeltfortzahlung)
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Lohn|fort|zah|lung, die: Fortzahlung des Lohnes über einen bestimmten Zeitraum durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall.
Universal-Lexikon. 2012.